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Ihr SIMULTAN-Team

Mandy Höhlig

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Personal- und Organisationsentwicklung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 23.02.2024

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Alle Leistungen von SIMULTAN werden ausschließlich auf der Grundlage der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung sowie ergänzend dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede. Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich durch SIMULTAN zurückgewiesen.
Die widerspruchslose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SIMULTAN gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn er in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt.
Die einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SIMULTAN gelten jeweils gemäß ihrem Inhalt gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Regelungen, die ausdrücklich als für Unternehmer geltend bezeichnet sind, gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen SIMULTAN in Geschäftsbeziehung tritt, ohne dass diesen Personen bei der Durchführung der Geschäftsbeziehung eine gewerbliche oder sonstige selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SIMULTAN gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

2. Vertragsabschluß

Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Textform, wobei die Textform per Post, per Fax, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Webseite von SIMULTAN gewahrt wird.

3. Leistungen von SIMULTAN

SIMULTAN erbringt Trainings-, Moderations-, Coaching-, Mediations- und / oder Beratungsleistungen, deren Thematik, Umfang, Form und Ziel auf der Basis eines Angebotes von SIMULTAN vertraglich vereinbart werden.

4. Honorare und Kosten

Honorare, Preise bzw. sonstige Kosten für die SIMULTAN-Leistungen werden in den jeweiligen Angeboten ausgewiesen und werden bei Annahme des Angebots durch den Auftraggeber Vertragsbestandteil. Individualabreden zu den Honoraren, Preisen und sonstigen Kosten sind schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

5. Rechte und Pflichten

Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von SIMULTAN an den von SIMULTAN erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Skripten usw.) an. Eine Vervielfältigung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SIMULTAN.
Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen Urheber- und / oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
SIMULTAN verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller unternehmensinternen Informationen des Auftraggebers, von denen er im Zuge der Auftragsrealisierung Kenntnis erlangt. Insbesondere betrifft dies Informationen, die geeignet sind, die wirtschaftliche Entwicklung des Auftraggebers einzuschätzen sowie Personalinformationen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, sämtliche ihm während der Zusammenarbeit mit SIMULTAN bekannt gewordenen, nicht allgemein veröffentlichten Vorgänge im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
SIMULTAN ist berechtigt, seine Leistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
SIMULTAN ist weiterhin berechtigt, den Auftraggeber auf die SIMULTAN-Referenzliste aufzunehmen und diese zu veröffentlichen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Haftung

Die Trainings-, Moderations-, Coachings-, Mediations- und Beratungsleistungen werden nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und erbracht. SIMULTAN haftet ausschließlich für Schäden, die von den Trainern, Moderatoren, Coachs, Mediatoren und Beratern von SIMULTAN vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. SIMULTAN übernimmt keine Haftung für erteilten Rat und für die Verwertung der innerhalb von Trainings, Workshops, Coachings, Mediationen oder Beratungen erworbenen Kenntnisse.
Werden im Rahmen von Seminaren und Workshops erlebnispädagogische Aktivitäten (Indoor- bzw. Outdoor-Übungen) durchgeführt, weist SIMULTAN rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn darauf hin und informiert den Auftraggeber über die empfohlene Kleidung für die Teilnehmenden. SIMULTAN weist ausdrücklich darauf hin, dass erlebnispädagogische Aktivitäten immer einem besonderen Risiko unterliegen. Die Teilnahme an solchen Aktivitäten / Übungen ist deshalb für die Teilnehmenden stets freiwillig. Teilnehmende eines Seminars oder Workshops, in denen erlebnispädagogische Übungen zum Einsatz kommen, tragen stets selbst die Verantwortung für ihre körperliche und geistige Gesundheit. Insbesondere kennen und beachten sie ihre eigenen Grenzen.
Der Auftraggeber hat die Pflicht, die Teilnehmenden rechtzeitig und in geeigneter Weise über die vorgenannten Besonderheiten zu informieren.

7. Inhouse-Seminare, Workshops, Coachings, Mediationen, Beratungen

7.1 Ersatztermin bei Verhinderung

Kann ein Seminar, ein Workshop, ein Coaching-Termin, ein Mediations-Termin oder ein Beratungs-Termin durch den vereinbarten Trainer / Moderator / Coach / Mediator / Berater von SIMULTAN wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von SIMULTAN nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist SIMULTAN berechtigt, den ausgefallenen Termin zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder einen geeigneten Trainer / Moderator / Coach / Mediator / Berater aus dem SIMULTAN-Team als Ersatz zu benennen. Kann ein Ersatz-Termin nicht innerhalb einer angemessenen Zeit vereinbart werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen. Weitere Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von SIMULTAN vorliegen.

7.2 Rücktritt und Stornierung

Sagt der Auftraggeber einen Termin für ein vereinbartes Inhouse-Seminar, einen Workshop, ein Coaching oder eine Mediation ab, so gilt folgendes:
Die Kündigung / Stornierung ist SIMULTAN schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail vorzulegen. Bis 31 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin der vereinbarten Leistung ist eine Stornierung kostenfrei. Bei einer späteren Stornierung (30 Kalendertage bis einschließlich 4 Kalendertage vor Veranstaltungs-Beginn) werden 60% des vereinbarten Honorars fällig, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich den Nachweis erbringt, dass SIMULTAN keine oder geringere Kosten aus der Stornierung entstanden sind. Bei einer noch späteren Stornierung (weniger als 4 Kalendertage vor Veranstaltungs-Beginn) werden 100 % des vereinbarten Honorars fällig, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich den Nachweis erbringt, dass SIMULTAN keine oder geringere Kosten aus der Stornierung entstanden sind.
Sollte es SIMULTAN gelingen, den stornierten Termin anderweitig zu besetzen, bleibt die Stornierung für den Auftraggeber kostenfrei.
Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung sind bereits entstandene und nachweisbare Kosten (z. B. Lizenzgebühren, Reportkosten, Aufwendungen für gebuchte Bahntickets) in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen.

8. Offene Seminare, Kompakt-Programme und individuelle Transfer-Coachings

8.1 Anmeldung

Anmeldungen zu einem offenen Seminar, einem Kompakt-Programm oder einem individuellen Transfer-Coaching können schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail mit dem von SIMULTAN bereitgestellten Formblatt oder über den Anmeldeprozess auf der Webseite von SIMULTAN erfolgen.
Die Veröffentlichung der offenen Seminare, der Kompakt-Programme sowie des individuellen Transfer-Coachings auf der Webseite von SIMULTAN sowie in den Prospekten stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
Mit Eingang der Anmeldung für ein Seminar reserviert SIMULTAN einen Seminarplatz (sofern verfügbar). Mit Eingang der Anmeldung für ein Kompakt-Programm reserviert SIMULTAN einen Seminarplatz für das Seminar 1 des Programms (sofern verfügbar) und bestätigt die weiteren Bausteine des Kompakt-Programms für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten ab 1. Tag des Seminars 1. Die Termine für die Seminare 2 und 3 eines Kompakt-Programms sowie für die individuellen Transfer-Coachings im Rahmen eines Kompakt-Programms werden zwischen Anmelder und SIMULTAN individuell in Schriftform vereinbart.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sollte der gewünschte Termin bereits belegt sein, wird sich SIMULTAN unverzüglich mit dem Anmeldenden bezüglich eines Ausweichtermins in Verbindung setzen.
Durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch SIMULTAN wird die Anmeldung zur verbindlichen Buchung und erst dadurch kommt ein Vertrag zustande.

8.2 Informationen für Teilnehmende

Etwa vier Wochen vor Seminarbeginn erhalten Teilnehmende eine schriftliche Einladung zum Seminar mit weiteren Angaben, wie z. B. Seminar-Ort, Seminar-Zeiten und Anreisebeschreibung bzw. bei einem Online-Seminar oder einem individuellen Transfer-Coaching die Zugangsdaten für seinen Zugang zum virtuellen Raum.

8.3. Anzahl der Teilnehmenden

Um ein effektives Arbeiten im Seminar und ein individuelles Eingehen des Trainers auf jeden Teilnehmenden zu ermöglichen, ist die Anzahl der Teilnehmenden in jedem Seminar begrenzt. Die maximale Anzahl der Teilnehmenden im Seminar wird in der jeweiligen Seminar-Beschreibung und im jeweiligen Seminar-Prospekt ausgewiesen.

8.4 Preise

Die Preise für offene Seminare, Kompakt-Programme und individuelle Transfer-Coachings werden in der jeweiligen Produkt-Beschreibung auf der Webseite von SIMULTAN sowie in dem jeweiligen Prospekt ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ein Nicht-Wahrnehmen eines Seminars oder Coachings bzw. ein nur teilweises Wahrnehmen eines Seminars oder Coachings berechtigt den Auftraggeber nicht zu einer Preisminderung.
Etwa vier Wochen vor Seminarbeginn erhält der Auftraggeber eine Rechnung über den Seminar-Preis zzgl. des Preises für ein individuelles Transfer-Coaching – sofern dies als Zusatzleistung gebucht wurde.
Wird ein individuelles Transfer-Coaching im Nachgang zu einer Teilnahme an einem offenen Seminar gebucht, wird der Preis für dieses individuelle Transfer-Coaching unmittelbar nach der Buchung in Rechnung gestellt.
Bei Buchung eines Kompakt-Programms erhält der Auftraggeber die Rechnung etwa vier Wochen vor Beginn des Seminars 1 für das gebuchte Kompakt-Programm.

8.5 Hotelreservierung

Die offenen Seminare von SIMULTAN finden i.d.R. in einem Tagungshotel statt, sofern es sich nicht um eine Online-Veranstaltung handelt. Das jeweilige Tagungshotel stellt für jedes von SIMULTAN durchzuführende Seminar ein Zimmerkontingent bereit.
Falls der am Seminar Teilnehmende im Tagungshotel übernachten möchte, kann der Auftraggeber ein Zimmer in diesem Hotel unter Bezug auf das SIMULTAN-Zimmerkontingent und den ggf. vereinbarten Sonderpreis buchen. Die Kosten für die Übernachtung des Teilnehmenden gehen zu Lasten des Auftraggebers.

8.6 Absage von offenen Seminaren oder individuellen Transfer-Coachings

Muss ein offenes Seminar oder ein individuelles Transfer-Coaching aus organisatorischen oder sonstigen Gründen von SIMULTAN abgesagt werden, wird dem Auftraggeber ein Ersatztermin angeboten. Sollte es nicht möglich sein, einen Ersatztermin zu vereinbaren, erhält der Auftraggeber den bereits entrichteten Seminar- bzw. Coaching-Preis unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche unverzüglich erstattet. Sollte es sich um ein Seminar oder ein individuelles Transfer-Coaching im Rahmen eines gebuchten Kompakt-Programmes handeln, erhält der Auftraggeber den bereits entrichteten Preis für das Kompakt-Programm anteilig erstattet. Organisatorische oder sonstige Gründe sind beispielsweise Erkrankung des Trainers / Coachs, zu geringe Teilnehmerzahl oder höhere Gewalt.
Weitere Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von SIMULTAN vorliegen. Dies ist bei der Buchung von Bahn- und Flugtickets oder Hotelzimmern durch den Auftraggeber zu beachten.

8.7 Stornierung und Umbuchung

Eine Stornierung eines gebuchten Seminars oder eines gebuchten individuellen Transfer-Coachings muss in Textform, z.B. per Brief, E-Mail oder Fax, erfolgen und bleibt bis einschließlich 31 Kalendertage vor Seminar- bzw. Coachingbeginn gebührenfrei. Bei einer späteren Stornierung (30 bis einschließlich 4 Kalendertage vor Seminar- bzw. Coachingbeginn) werden 50% des Seminar- bzw. Coaching-Preises fällig, sofern der Anmeldende nicht unverzüglich den Nachweis erbringt, dass SIMULTAN keine oder geringere Kosten aus der Stornierung entstanden sind. Bei einer noch späteren Stornierung (innerhalb der letzten 3 Kalendertage vor Seminar- bzw. Coachingbeginn) berechnet SIMULTAN den vollen Seminar- oder Coaching-Preis, sofern der Anmeldende nicht unverzüglich den Nachweis erbringt, dass SIMULTAN keine oder geringere Kosten aus der Stornierung entstanden sind. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer einen Seminar- bzw. Coachingtermin nicht wahrnimmt.
Selbstverständlich ist die Nennung eines Ersatzteilnehmers für ein Seminar durch den Auftraggeber willkommen und ohne zusätzliche Kosten möglich. SIMULTAN versendet in diesem Fall unverzüglich kostenfrei die Bestätigung der Umbuchung auf den Ersatzteilnehmer sowie eine Information für den Ersatzteilnehmer (gemäß Punkt 8.2.).
Eine Stornierung einer Anmeldung zu einem Kompakt-Programm muss in Textform, z.B. per Brief, E-Mail oder Fax, erfolgen und bleibt bis einschließlich 31 Kalendertage vor Seminarbeginn des Seminars 1 gebührenfrei. Bei einer späteren Stornierung (30 bis einschließlich 4 Kalendertage vor Seminarbeginn des Seminars 1) werden 15 % des Preises für das Kompakt-Programm fällig, sofern der Anmeldende nicht unverzüglich den Nachweis erbringt, dass SIMULTAN keine oder geringere Kosten aus der Stornierung entstanden sind. Bei einer noch späteren Stornierung (innerhalb der letzten 3 Kalendertage vor Seminarbeginn des Seminars 1) berechnet SIMULTAN 30 % des Preises für das Kompakt-Programm, sofern der Anmeldende nicht unverzüglich den Nachweis erbringt, dass SIMULTAN keine oder geringere Kosten aus der Stornierung entstanden sind. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmende das Seminar 1 eines gebuchten Kompakt-Programmes nicht wahrnimmt.
Selbstverständlich ist die Nennung eines Ersatzteilnehmers für ein Kompakt-Programm durch den Auftraggeber willkommen und ohne zusätzliche Kosten möglich. SIMULTAN versendet in diesem Fall unverzüglich kostenfrei die Bestätigung der Umbuchung auf den Ersatzteilnehmer sowie eine Information für den Ersatzteilnehmer (gemäß Punkt 8.2.).

8.8 Frist für die Realisierung eines individuellen Transfer-Coachings

Da ein individuelles Transfer-Coaching nur im Zusammenhang mit einem Seminar (auch im Rahmen eines Kompakt-Programms) gebucht werden kann, ist der Zeitraum für eine Realisierung auf 4 Monate nach Teilnahme an dem gebuchten Seminar begrenzt. Sollte das individuelle Transfer-Coaching aus nicht durch SIMULTAN zu vertretenden Gründen in dem vorgenannten Zeitraum nicht zustande kommen, verfällt das Coaching ohne Rückzahlungsanspruch an den Auftraggeber.

9. Mediation

9.1 Rolle und Haltung des Mediators

Der Mediator bestimmt nach eigenem Ermessen auf Basis der allgemein gültigen Regeln einer Mediation die Art und Weise, in der die Mediation durchgeführt wird. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Leitung und Strukturierung der Mediation sowie die Unterstützung einer lösungsorientierten Kommunikation der Medianden mit dem Ziel einer nachhaltigen Konfliktlösung.
Der Mediator ist zur Unparteilichkeit und Neutralität zwischen den Medianden verpflichtet. Er ist nicht befugt, den Konflikt ganz oder teilweise zu entscheiden. Er darf jedoch auf die Vor- und Nachteile möglicher Lösungen hinweisen und selbst Lösungsvorschläge entwickeln und in die Mediation einbringen.
Der Mediator übernimmt keine Rechtsberatung der Medianden.

9.2 Vertraulichkeit der Mediaton

Alle an der Mediation Beteiligten dürfen gegenüber Dritten keine Informationen oder Unterlagen / Dokumente benutzen oder offen legen, die die Mediation betreffen oder die sie im Verlauf der Mediation erhalten haben bzw. die im Verlauf der Mediation erstellt wurden. Die Medianden sind verpflichtet, keine aus Anlass der Mediation bekannt gewordenen Informationen oder erhaltenen Unterlagen / Dokumente in einem behördlichen, schiedsgerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren einzubringen. Ausgenommen davon sind solche Informationen, deren Beweis einem Medianden unabhängig von der Mediation möglich ist.

9.3 Rolle und Haltung der Medianden

Die Medianden sind verpflichtet, an der / den Mediations-Sitzung(en) persönlich teilzunehmen und eigenverantwortlich ihre Interessen wahrzunehmen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, innerhalb der Mediation fair und offen miteinander umzugehen.
Die Medianden verpflichten sich, auf eine Benennung des Mediators als Zeuge in einem eventuell späteren bzw. nachfolgenden Schieds- bzw. Gerichtsverfahren zu verzichten.

9.4 Dauer und Ende der Mediation

Jeder Mediand ist berechtigt, die Mediation jederzeit durch schriftliche Erklärung in Textform (z.B. per Brief, E-Mail oder Fax) gegenüber dem Mediator zu beenden.
Der Mediator ist berechtigt, die Mediation durch schriftliche Erklärung in Textform (z.B. per Brief, E-Mail oder Fax) gegenüber den Medianden zu beenden, sofern er nach eigener Einschätzung keine Einigung der Medianden herbeiführen kann.
Die Mediation ist spätestens mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung hinsichtlich der Konfliktpunkte zwischen den Medianden beendet.

10. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Ein Vertrag kommt durch die Unterzeichnung eines auf die jeweilige Leistung gerichteten Vertrages durch beide Seiten (Auftraggeber und SIMULTAN) bzw. bei offenen Seminaren durch die schriftliche Bestätigung der Seminar-Anmeldung von SIMULTAN zu Stande. Der Verbraucher kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
SIMULTAN
Gesellschaft für Personal- und Organisationsentwicklung
Heidenackerweg 2, D-08107 Kirchberg

oder an:
info@simultan-consulting.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit dem Absenden der Widerrufserklärung, für SIMULTAN mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt wurde, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Ende der Widerrufsbelehrung.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an:

SIMULTAN
Gesellschaft für Personal- und Organisationsentwicklung
Heidenackerweg 2, D-08107 Kirchberg
E-Mail: info@simultan-consulting.de

11. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis Zwickau oder nach Wahl von SIMULTAN auch der Sitz des Auftraggebers.
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bedingung der vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine enthaltene Regellücke lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksame oder unvollständige Bedingung durch eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.

Kirchberg, den 23.02.2024
SIMULTAN
Gesellschaft für Personal- und Organisationsentwicklung